Dringend zu beachten – unseriöse Angebote durch Boots-Makler
Menschen, die ihr Boot verkaufen möchte, nutzen häufig Anzeigen oder auch die eine oder andere Bootsbörse online – wobei dies meist der günstigste und beste Weg ist. Jedoch gilt auch hier, dass man grundsätzlich beachten sollte, worauf man sich einlässt. Denn in jedem Fall gibt es immer wieder schwarze Schafe, die das Anliegen von Bootsverkäufern ausnutzen und davon finanziell profitieren wollen, ohne dass der Bootsbesitzer selbst Vorteile dadurch hat.
Besonders gefährlich in diesem Bereich sind sogenannte Yacht- und Bootmaklerfirmen, die dem Kunden anbieten, das Boot entsprechend zu verkaufen. Dabei wird der Verkäufer gebeten, einen Preis festzulegen. Dem Verkäufer erscheint es zu Anfang so, dass ihn keine Kosten entstehen, da die Maklerfirma seine Kosten auf den Verkaufspreis aufschlägt. Soweit so gut – so denkt man jedenfalls, denn letztendlich ist dies die gewöhnliche Vorgehensweise von Maklern. Doch diese Firmen ticken ein wenig anders. Wo bei einem erfolglosen Verkaufsversuch für den Verkäufer für gewöhnlich keine Kosten anfallen, wird hier kräftig kassiert.
Um nicht auf solch unlautere Methoden reinzufallen, sollte man sich den Vermittlungsvertrag genau ansehen, bevor man diesen unterschreibt. Denn hier findet sich meist der Zusatz, dass eine pauschale Aufwandsentschädigung anfällt, im Falle, dass der Auftraggeber den Vertrag kündigt und weitere Zusätze die beispielsweise beinhalten, dass der Verkäufer auch dann zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist, wenn er das Boot schlussendlich selbst verkauft. Das bedeutet, dass die Maklerfirma im Zweifelsfall keinen Finger rührt und trotzdem die Hand aufhält, wenn es zu einem Verkauf des Bootes durch den Verkäufer gekommen ist. Makler wie diese nehmen sich das Recht heraus, vertraglich darauf zu bestehen, dass der Verkäufer umgehend über den Verkauf informiert, da bei Nichteinhaltung grundsätzlich noch mehr Kosten anfallen.
Ob dies ethisch korrekt ist oder rechtlich zulässig ist bis jetzt noch ungeklärt, daher ist Verkäufern grundsätzlich zu empfehlen, den Verkauf selbst vorzunehmen und auf die Dienstleistung entsprechender Makler zu verzichten oder zumindest alle Verträge eingehend zu prüfen. Denn andernfalls hat man selbst die Arbeit und der Makler das Vergnügen davon zu profitieren.